Am 2.7.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Als Arbeitgeber ist Betreute Schulen e.V. verpflichtet, ein System zur Verfügung zu stellen, das eine anonyme Meldung von strafrechtlichen Verstößen im beruflichen Umfeld ermöglicht.
Hintergrund
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll den Schutz von hinweisgebenden Personen im beruflichen Umfeld gewährleisten und die Prozesse rund um das „Whistleblowing“ transparent regulieren.
Persönlicher Anwendungsbereich
Der gesetzliche Anwendungsbereich umfasst hinweisgebende Personen, die nicht nur Beschäftigte der betroffenen Unternehmen oder Behörden, sondern auch Beschäftigte von Zulieferern, Leiharbeitsfirmen, sowie Anteilseigner sein können. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Sachlicher Anwendungsbereich
Tatbestände, die ein Whistleblower melden kann, sind Verstöße gegen Strafvorschriften und bußgeldbewehrte Verstöße, jeweils nach deutschem Recht. Zudem sind im Gesetz Regelungen erfasst, welche Verstöße bei der Umsetzung europäischer Rechtsnormen angehen.
Anwendungsbereich
| Persönlicher Anwendungsbereich | Sachlicher Anwendungsbereich | Interne Meldestelle |
| Natürliche Personen, die Informationen über Verstöße erlangt haben • Mitarbeiter*innen (MA) (auch ausgeschiedene) • Selbstständige • Praktikanten u. Freiwillige • MA von Lieferanten Personen, die Gegenstand einer Meldung sind Sonstige von einer Meldung betroffene Personen | Straftaten Ordnungswidrigkeiten • Arbeitsschutz • Gesundheitsschutz • Mindestlohngesetz… Verstöße gegen Rechtsnormen • Geldwäsche • Produktsicherheit • Umweltschutz… | Schriftlich net.ter GmbH Interne Meldestelle für Betreute Schulen e.V. Kaistr. 5 40221 Düsseldorf Telefonisch 0211 / 972 635 23 Online https://hinschg.netter.online/k105372145 |
Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz
Sofern Sie weitere Beschwerdewege nutzen möchten, steht Ihnen zudem die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Weitere Informationen und auch der Link zur externen Meldestelle steht Ihnen hier zur Verfügung.
Meldeweg / Verfahren
Das Hinweisgebersystem der net.ter GmbH erfüllt die rechtlichen Anforderungen an die interne Meldestelle und stellt die gesetzlich geforderten Fristen sicher. Der hierzu geschlossene Vertrag wurde durch unseren Datenschutzbeauftragten geprüft.
Die net.ter GmbH nimmt die Hinweise entgegen und anonymisiert diese. Danach erfolgt eine Weiterleitung an qualifizierte Mitarbeiter*innen unseres Vereins, die speziell in die Bearbeitung der Hinweise unterwiesen sind. Diese Mitarbeiter*innen prüfen die Meldungen auf potenzielle Regelverstöße und gehen diesen systematisch nach.
Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung über den gewählten Meldekanal. Danach erfolgt die Bearbeitung Ihres Hinweises. Sie erhalten dann innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über den von Ihnen gewählten Meldekanal. Die Anonymität hinweisgebender Personen darf nur in speziellen Fällen aufgegeben werden, so vor allem auf Anforderung von Behörden oder bei Missbrauch durch die hinweisgebenden Personen selbst.
Schutzmaßnahmen
Kernstück des Gesetzes ist die Vermeidung von beruflichen Benachteiligungen der Whistleblower. Deshalb sind alle gegen eine hinweisgebende Person gerichteten Repressalien ausdrücklich verboten, sofern die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Meldung in Rahmen des Whistleblowing erfüllt sind. Das heißt, dass jegliche ungerechtfertigten Benachteiligungen, wie z.B. Kündigungen, Abmahnungen, Versagung einer Beförderung oder Diskriminierung unerlaubt sind. Hierfür besteht zum Schutz der hinweisgebenden Person vor beruflichen Nachteilen zudem eine Beweislastumkehr. Beanstandet eine hinweisgebende Person in Folge einer Meldung einen beruflichen Nachteil, so trägt allein der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass dieser nicht im Zusammenhang mit der Meldung steht.
Download – Prozessablauf Hinweisgeber*innensystem